Kann eine festgelegte Anlagestrategie, die für das Vorliegen eines AIF eine unabdingbare Voraussetzung ist, überhaupt bestehen, wenn der Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag (Satzung) die einzige gesellschaftsrechtliche Vorgabe darstellt?
Kann eine festgelegte Anlagestrategie, die für das Vorliegen eines AIF eine unabdingbare Voraussetzung ist, überhaupt bestehen, wenn der Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag (Satzung) die einzige gesellschaftsrechtliche Vorgabe darstellt?