ABGB: § 1323
Leitsatz (der Redaktion)
"Naturalrestitution" in Form von Geldersatz gegen Rückgabe des Finanzprodukts ist auch in Fällen, in denen vom Verkauf einer gehaltenen Anlage fälschlicherweise abgeraten wurde, nach der Rsp grundsätzlich zulässig.