KMG: § 11
Leitsatz (der Redaktion)
Weder der Emissionsprospekt für den Primeo Exekutive Fund, Stand Juli 2006, noch jener für den Primeo Select Fund, Stand 25. 4. 2007, enthielten einen ausreichend klaren Hinweis darauf, dass die Veranlagung/Führung des Fonds durch einen Manager in Form eines Managed Account/Direktkontos erfolgte, dh die (Sub-)Verwahrung und die Verwaltung der Gelder und Wertpapiere tatsächlich schon in der Hand eines Managers lagen, der dadurch de facto über das gesamte Fondsvermögen ohne jegliche Kontrolle verfügen konnte. Die Rechtsansicht des BerufungsG, auf die vorliegenden Erwerbsvorgänge sei die "Herald-Judikatur", also die bereits mehrfach angesprochene aktuelle Judikatur seit der Entscheidung 5 Ob 26/14f, anzuwenden und eine mangelhafte Prospektkontrolle der Bekl zu bejahen, ist jedenfalls vertretbar und bedarf keiner Korrektur durch den OGH.