Das Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) im Juli 2016 hat in nahezu allen praktisch relevanten Teilbereichen des Börserechts keinen Stein auf dem anderen gelassen: Themenkomplexe wie die Ad-hoc-Meldepflicht, Director’s Dealings-Meldungen und die Bestimmungen zum Marktmissbrauch wurden formal und über weite Strecken auch inhaltlich einer gänzlichen Neuregelung unterzogen und vor allem auch auf den Bereich der ungeregelten Märkte - in Österreich also auf den Dritten Markt an der Wiener Börse - ausgedehnt. Die Definition der "Insiderinformationen" findet sich ab sofort im unmittelbar anwendbaren Unionsrecht. Mit diesem Paradigmenwechsel ging auch die Implementierung einer nur schwer überschaubaren Anzahl an delegierten Verordnungen sowie Durchführungsverordnungen der Kommission zur Festlegung technischer Standards einher, weiters die Anpassung des BörseG an die geänderten unionsrechtlichen Rahmenbedingungen und letztlich auch die Anpassung der ECV. Angesichts dieser Begleitumstände kommt daher das von Gernot Wilfling vorgelegte aktuelle "Praxishandbuch Börserecht" für alle betroffenen Unternehmen, insb für jene Emittenten (des Dritten Markts), für die das Börserecht bislang ein unbekanntes Wesen war, sowie für deren Berater, wie gerufen.