Zeitgleich mit dem Ministerialentwurf zum BörseG 2018 hat das BMF auch den seit Längerem erwarteten Begutachtungsentwurf zum WAG 2018 versendet. Auch mit diesem sollen die unter Kapitel 1. oben angeführten Unionsrechtsakte in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Unter Aufhebung des WAG 2007 wird ein neu kodifiziertes WAG 2018 erlassen werden, das sich in Struktur und Inhalt freilich stark am Vorläufer, dem WAG 2007, orientiert. Ausgegliedert wurden nunmehr die bisherigen börserechtlichen Fremdkörper (vgl etwa §§ 67 ff WAG 2007).