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Regierungsvorlage zur Reform der Privatinsolvenz im Parlament

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2017/104ZFR 2017, 205 Heft 4 v. 21.4.2017

Die Bundesregierung hatte in ihrem Arbeitsprogramm 2017/2018 vom Jänner 2017 (Punkt 1.22., S 13) mit der Überschrift "Modernes Insolvenzrecht - Kultur des Scheiterns" eine Novelle der Privatinsolvenz (Insolvenzordnung) angekündigt. Folgende Eckpunkte waren zwischen den Koalitionsparteien vereinbart worden: "Die Frist im Abschöpfungsverfahren wird auf drei Jahre reduziert, um eine rasche Rückkehr in eine produktive Berufssituation zu ermöglichen. Weiters soll die derzeit geltende Mindestquote zur Gänze entfallen." Gescheiterte Selbstständige seien durch ihre höheren Schulden (durchschnittlich 290.000 € gegenüber 63.000 €) von den Hürden im bestehenden Privatinsolvenzrecht besonders stark betroffen, im Abschöpfungsverfahren würden nur 33 % der gescheiterten Unternehmer die bestehende 10 %-Quote aus eigenen Leistungen schaffen (andere 51 %), weitere 23 % nur durch finanzielle Unterstützung Dritter (andere 18 %).

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