Am 8. 2. 2017 wurde im EU-ABl die Delegierte Verordnung (EU) 2017/208 der Kommission vom 31. 10. 2016 veröffentlicht. Die DelVo regelt auf der Grundlage von Art 423 Abs 3 Unterabs 4 CRR technische Regulierungsstandards und sieht zusätzliche Liquiditätsabflüsse für Sicherheiten vor, die aufgrund der Auswirkungen ungünstiger Marktbedingungen auf die Derivatgeschäfte eines Instituts benötigt werden. Der technische Regulierungsstandard beruht auf dem bereits zweiten (angepassten) Entwurf der EBA, nachdem die Kommission den ersten Entwurf der EBA unter Verweis auf den vom Basler Ausschuss entwickelten "historischen Rückschauansatz" nicht gebilligt und ihre Gründe für die Ablehnung dargelegt hatte (siehe ErwGr 4 und 5 der DelVO).