BPG: § 5 Abs 1
Leitsätze (der Redaktion)
Die Auslegung einer Vereinbarung über eine Betriebspension hat sich auch am Zweck dieser Regelung zuBPG: § 5 Abs 1
Leitsätze (der Redaktion)
Die Auslegung einer Vereinbarung über eine Betriebspension hat sich auch am Zweck dieser Regelung zu