Leitsatz (der Redaktion)
Eine bloß im Innenverhältnis wirksame Übertragung eines Bausparvertrages vom formellen Bausparer auf einen Dritten ist auch gegenüber den Erben des formellen Bausparers wirksam; es besteht ein vertraglicher Anspruch.
OGH 18. 5. 2016, 3 Ob 17/16w