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Unfallversicherung III

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2017/71ZFR 2017, 130 Heft 3 v. 27.3.2017

Leitsatz (der Redaktion)

Der Begriff "Freeclimbing" in Art 18.5 ARB umfasst nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers einer Familien-Unfallversicherung nicht das gesicherte Klettern in einer Kletterhalle.

OGH 9. 11. 2016, 7 Ob 191/16p

1. Nach Art 18.5 AUVB sind von der Versicherung folgende gefährliche Aktivitäten bzw Sportarten ausgeschlossen: Bergsteigen ab Schwierigkeitsgrad 5, Freeclimbing, Wettkämpfe im Mountainbike-Downhill, Teilnahme an Expeditionen.

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