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Unfallversicherung II

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2017/70ZFR 2017, 130 Heft 3 v. 27.3.2017

VersVG: § 184

OGH 13. 10. 2016, 7 Ob 144/16a

Sollen nach dem Vertrag einzelne Voraussetzungen des Anspruchs aus der Versicherung oder das Maß der durch den Unfall herbeigeführten Einbuße an Erwerbsfähigkeit durch Sachverständige festgestellt werden, so ist die getroffene Feststellung nicht verbindlich, wenn sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht. Die Feststellung erfolgt in diesem Fall durch Urteil (§ 184 Abs 1 VersVG).

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