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Rechtsschutzversicherung II

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2017/66ZFR 2017, 127 Heft 3 v. 27.3.2017

OGH 13. 10. 2016, 7 Ob 112/16w

1. Weder mit der Rechtsvorgängerin der Bekl noch mit der Bekl vereinbarte der Kl einen Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz, sondern nur den Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich. Unstrittig ist daher, dass die Verfolgung allein auf Vertrag beruhender Ansprüche von der Bekl nicht zu decken ist.

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