OGH 28. 9. 2016, 7 Ob 158/16k
Die Bekl verweigert Deckungsschutz ua nach Art 5.10 AVB. Danach besteht kein Versicherungsschutz für Aufenthalte in Anstalten (einschließlich deren Krankenabteilungen) oder Abteilungen von Anstalten, die vornehmlich auf Rehabilitation ausgerichtet sind. ... Bereits nach der Formulierung stellt Art 5.10 AVB eindeutig einen Risikoausschluss dar. ...