Das österreichische Investmentfondsrecht hat sich in den letzten 15 Jahren - vorangetrieben durch eine rege Regulierungstätigkeit der Europäischen Union - zu einer ausdifferenzierten und hoch komplexen Regelungsmaterie entwickelt. Während das InvFG 1993 noch mit 64 Paragrafen ausgekommen ist (eingeschobene Bestimmungen mitgezählt), umfasst das InvFG 2011 nunmehr 200, ohne die Materie annähernd abschließend zu regeln: Anders als etwa im deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind die Vorschriften betreffend sog Alternative Investmentfonds Manager gesondert in einem "AIFM-G" geregelt, wobei das vielfach unklare Verhältnis der beiden Rechtsakte zueinander die Rechtsanwendung zusätzlich erschwert. Ein weiteres Sondergesetz, das ImmoInvFG, beschäftigt sich mit bestimmten offenen Immobilienfonds, die gleichzeitig auch als AIF gelten. Dazu kommen, wie im Kapitalmarktrecht mittlerweile üblich, eine Reihe unmittelbar anwendbarer, unionsrechtlicher Verordnungen1 sowie Empfehlungen/Leitlinien der ESMA. Zusätzliche Komplexität resultiert letztlich aus dem "österreichischen Sonderweg", OGAW-Verwaltungsgesellschaften als Spezialkreditinstitute nach § 1 Abs 1 Z 13 BWG (teilweise) auch bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften zu unterwerfen.