Am 14. 1. 2017 wurde im EU-ABl die Delegierte Verordnung (EU) 2017/72 der Kommission vom 23. 9. 2016 veröffentlicht. Die DelVO beruht insb auf Art 180 Abs 3, Art 181 Abs 3 und Art 182 Abs 4 CRR und beinhaltet technische Regulierungsstandards in Bezug auf den IRB-Ansatz. Sie präzisiert die Bedingungen für Genehmigungen zum Datenverzicht.