KMG: § 1 Abs 1 Z 1 und 4, § 2 Abs 1, § 3 Abs 1 Z 9, § 16 Z 1, § 19 Abs 15
Leitsätze (der Redaktion)
§ 2 Abs 1 KMG normiert bei Vorliegen eines öffentlichen Angebots eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospektes. § 3 KMG normiert einen taxativen Katalog von weitreichenden Ausnahmen. Da die Prospektpflicht nach § 2 Abs 1 KMG an das Vorliegen eines öffentlichen Angebots iSd § 1 Abs 1 Z 1 KMG, einen zentralen Tatbestand des KMG, anknüpft, ist iSe logischen Prüfungsstruktur zunächst das Vorliegen eines solchen öffentlichen Angebotes zu überprüfen. Erst bei Vorliegen eines öffentlichen Angebots, der primären Voraussetzung für eine Prospektpflicht, muss geprüft werden, ob Ausnahmen iSd § 3 KMG vorliegen.