AktG: § 226 Abs 3
Leitsatz (der Redaktion)
Eine automatische Beendigung der Nachranganleihen erfolgte nach den Ausführungen des EuGH gerade nicht; vielmehr erfolgte ein umfassender Übergang des Passivvermögens auf die Bekl.
AktG: § 226 Abs 3
Leitsatz (der Redaktion)
Eine automatische Beendigung der Nachranganleihen erfolgte nach den Ausführungen des EuGH gerade nicht; vielmehr erfolgte ein umfassender Übergang des Passivvermögens auf die Bekl.