Das am 1. 1. 2016 in Kraft getretene Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) markiert einen weiteren Höhepunkt in der Aushöhlung des österreichischen Bankgeheimnisses aufgrund internationaler Vorgaben: Die durch eine Erweiterung der EU-Amtshilfe-RL in das Sekundärrecht übernommenen OECD Common Reporting Standards ("CRS") regeln - orientiert am Vorbild des US-amerikanischen FATCA - die Meldung von Finanzkonten natürlicher und bestimmter juristischer Personen an die zuständige nationale Abgabenbehörde. Betroffen sind praktisch alle inländischen Finanzinstitute, denen der Gesetzgeber für den Neukundenprozess ab Inkrafttreten immerhin eine neunmonatige Übergangsfrist bis zum 30. 9. 2016 zugebilligt hat. Dennoch bringen die insgesamt 117 Paragrafen des GMSG für die Finanzwirtschaft, die laufend neue Regelwerke umzusetzen hat, erneut eine erhebliche finanzielle und ressourcentechnische Herausforderung mit sich.