Mit Datum vom 20. 10. 2016 hat die ESMA die deutsche Übersetzung der von ihr entsprechend dem Auftrag des Art 17 Abs 11 MAR erstellten Leitlinien zum "Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen" veröffentlicht.1 Die Leitlinien, die am 20. 12. 2016 in Kraft getreten sind,2 bieten eine "nicht abschließende indikative" Liste der berechtigten Interessen des Emittenten, die durch eine unverzügliche Offenlegung von Insiderinformationen aller Wahrscheinlichkeit nach beeinträchtigt wären, und von Fällen, in denen der Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen geeignet ist, die Öffentlichkeit irrezuführen (Rz 2).3 Die Leitlinien sollen den Emittenten bei ihrer Entscheidung, die Offenlegung von Insiderinformationen gem Art 17 Abs 4 MAR aufzuschieben, durch konkrete Beispiele Hilfestellung leisten (Rz 4).