Leitsätze (der Redaktion)
Der Versicherer hat eine unwirksame Kündigung zurückzuweisen. Tut er dies nicht, muss er sich so behandeln lassen, als wäre der Versicherungsvertrag wirksam gekündigt worden.Die zeitwidrige Kündigung ist grundsätzlich in eine ordnungsgemäße Kündigung umzudeuten.