Anders als in Deutschland sind in Österreich Unterstützungskassen als Modell der betrieblichen Vorsorge weniger verbreitet. Sie werden zwar im Steuer- und (Kollektiv-)Arbeitsrecht erwähnt - eine Legaldefinition oder eine abschließende aufsichtsrechtliche Regelung sucht der Rechtsanwender jedoch vergeblich. Aufgrund einer gewissen Nähe zu Versicherungen und Pensionskassen drängt sich die Frage nach der Konzessionspflicht von Unterstützungskassen auf, zumal ein unerlaubtes, weil konzessionsloses Tätigwerden auf dem Finanzmarkt nicht unbedeutende Sanktionen durch die FMA nach sich zieht.