Für die Finanzierungstätigkeit der Europäischen Investitionsbank gelten strenge Vorgaben des Primärrechts. Dazu gehören das Verbot der Verfolgung eines Erwerbszwecks, das Spekulationsverbot, das Subsidiaritätsprinzip und das allgemeine Diskriminierungsverbot. Der Artikel untersucht die Auswirkungen dieser Vorgaben auf den Abschluss langfristiger (Fixzins-)Kreditverträge durch die EIB und die zivilrechtlichen Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes dagegen.