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Änderung der VERA-Verordnung im BGBl

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2017/278ZFR 2017, 569 Heft 11 v. 16.11.2017

Mit BGBl II 2017/277 vom 19. 10. 2017 hat die FMA auf der Grundlage von § 74 Abs 1 iVm § 74 Abs 6 BWG neuerlich eine Novelle zur Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) kundgemacht.11Siehe zuletzt die Änderung der VERA-V ua iZm dem Beschwerdemanagement durch BGBl II 2017/100. Dazu Wolfbauer, Änderung der VERA-Verordnung im BGBl, ZFR 2017/131, 254.

Seite 569


Entsprechend dieser Novelle wird mit Berichtstermin Dezember 2017 die Meldeeinheit der Erhebung VERA A1a ("Vermögensausweis unkonsolidiert gem § 1 Abs 1 VERA-V") von TEUR auf Cent genau geändert (siehe § 2 Abs 1 VERA-V idF der Novelle). In einer Anlage zur Novelle wird das Schaubild VERA A1a zudem layout-technisch angepasst: Anstelle einer bisherigen Aufzählung 1-18 wird die Anlage nun in Kapitel von A-D unterteilt, in einer Fußnote ist ersichtlich, dass die Meldeeinheit auf Cent genau zu sein hat.

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