Mit dem vorliegenden Werk verschafft der Autor der breiten Fachwelt endlich Zugang zu seinen Forschungsergebnissen, mit denen er bereits im Jahr 2013 die venia docendi für öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Klagenfurt erlangt hat. Ob die berufliche Belastung des nunmehr Habilitierten als Rechtsanwalt für die lange Wartedauer verantwortlich ist oder die Absicht des Verfassers, das interessierte Publikum auf die Folter zu spannen, mag dahinstehen, denn zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich das Warten auf jeden Fall gelohnt hat: Oppitz bietet mit seiner vorliegenden Darstellung ein systematisches Bild des permanent im Wandel befindlichen Regelungskomplexes an unionsrechtlichen und innerstaatlichen Normen der Kapitalmarktaufsicht. Dabei geht er inhaltlich und quantitativ deutlich über die bisher verfügbare einschlägige Lit hinaus, insb auch im Vergleich zum maßgeblichen Standardwerk von B. Raschauer zum Finanzmarktaufsichtsrecht (2015), indem er etwa auch zivilrechtliche Aspekte beleuchtet (siehe etwa die Ausführungen zur zivilrechtlichen "Sanktionierung" für kapitalmarktrechtliche Verfehlungen, 518 ff), aber vor allem, wenn der Autor die enge Verwobenheit von öffentlichem und privatem Recht in einem umfangreichen Abschnitt systematisch aufbereitet (siehe das gesamte Kapitel VI. "Öffentliches und privates Recht: Wettbewerb der Systeme bei der Realisierung von Anleger- und Funktionsschutz", 391 ff). Trotz gewichtiger Anhaltspunkte, die auf zivilrechtliche Reflexwirkungen hinweisen, verneint der Autor letztlich mit gutem Grund eine eigenständige haftungsbegründende Eigenschaft prozessorientierter (organisatorischer) Vorschriften (436).