Übernahme-RL 2004/25/EG : Art 5 Abs 4 Unterabs 2
Leitsatz (der Redaktion)
Art 5 Abs 4 Unterabs 2 der Übernahme-RL steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die es der nationalen Aufsichtsstelle erlaubt, im Fall der Kollusion den Preis eines Übernahmeangebots zu erhöhen, ohne die einzelnen Verhaltensweisen aufzuführen, die diesen Begriff kennzeichnen, sofern sich die Auslegung des Begriffs anhand der vom innerstaatlichen Recht anerkannten Auslegungsmethoden hinreichend klar, bestimmt und voraussehbar aus der Regelung ableiten lässt.