Am 18. 7. 2016 hat die FMA ein Rundschreiben (RS) betreffend die Erheblichkeitsschwelle bei variablen Vergütungen, die von Verwaltungsgesellschaften nach § 5 Abs 1 InvFG 2011 iVm § 1 Abs 1 Z 13 BWG (§§ 17a17c InvFG 2011) und Alternative Investment Fonds Managern nach § 4 Abs 1 AIFMG (§ 11 AIFMG) gewährt werden, auf ihrer Website (www.fma.gv.at ) veröffentlicht. Das RS soll
Seite 462