Mit BGBl II 214/20161 wurde die Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 (ECV 2007) novelliert. Mit dieser Novelle wurde auf das neue Regelungsregime der VO 2014/596/EU (MAD) reagiert und es wurden teilweise Anpassungen aufgrund der Rechtsweiterentwicklung, teilweise aber auch Aufhebungen von Regelungen aufgrund des vorrangig anzuwendenden Unionsrechts vorgenommen.2 Auf die wichtigsten Änderungen soll hier kurz eingegangen werden.