In dem am 17. 5. 2016 erlassenen Beschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bestätigt diese für Zwecke von Art 138 der VO (EU) 575/2013,1 dass zwischen ohne Auftrag abgegebenen Bonitätsbeurteilungen und in Auftrag gegebenen Bonitätsbeurteilungen der im Anhang angeführten externen Ratingagenturen (ECAI) keine Qualitätsunterschiede bestehen.