Groß war das mediale Aufsehen, als die Details der Umstrukturierungsmaßnahmen der UniCredit Bank Austria AG zu Beginn des Jahres 2016 bekannt wurden. Der Überweisungsbetrag gem § 311 ASVG ist damit in den Fokus der Diskussion geraten, ebenso wie die Frage, welche Beitragslast zu tragen ist, wenn doch das Pensionsäquivalent nicht privat, sondern vom ASVG geleistet wird.