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Neue Standesregeln für Kreditvermittlung im BGBl

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2016/180ZFR 2016, 414 Heft 8 v. 17.8.2016

Am 21. 4. 2016 wurde die auf § 69 Abs 2 GewO gestützte Verordnung des BMWFW über Standesregeln für die Kreditvermittlung im BGBl II (2016/86) kundgemacht. Die Verordnung dient der Umsetzung der RL 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher.

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