Am 21. 4. 2016 wurde die auf § 69 Abs 2 GewO gestützte Verordnung des BMWFW über Standesregeln für die Kreditvermittlung im BGBl II (2016/86) kundgemacht. Die Verordnung dient der Umsetzung der RL 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher.