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BVwG: Keine Verwaltungsstrafe für geschwärzten Jahresabschluss der M**-Bank

JudikaturBVwGBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2016/174ZFR 2016, 408 Heft 8 v. 17.8.2016

BWG: § 2 Z 25, 25a und 25b, § 44 Abs 1, §§ 59, 98 Abs 2 Z 11

VStG: § 5 Abs 1

Leitsatz (der Redaktion)

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