In die Debatte zur steuerlichen Behandlung der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung ist neuer Schwung gekommen. Lachmayer/Sadlo1 sowie Wenger/Adrian2 haben sich jüngst für den Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung ausgesprochen. Die Autoren dieses Beitrages teilen diese Meinung nicht. Mit dem Beitrag soll aus Sicht der Versicherungspraxis Stellung genommen werden. Letztlich ist es (auch aus Compliance-Gründen) keine nebensächliche Frage, ob Manager für von Unternehmen bezahlte D&O-Prämien Einkommen-/Lohnsteuer zu bezahlen haben. Der Beitrag kommt zum Schluss, dass einige der bisher diskutierten Kriterien und Argumente, anhand derer die Frage nach dem Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Prämie behandelt wird, nicht sachgerecht sind. Entscheidend für die Steuerfrage ist, ob es sich um Versicherungslösungen handelt, die zur Absicherung beruflicher Risiken dienen, oder aber um Versicherungslösungen, die Vorsorge für private Risiken betreffen.