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Kein Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Prämie

BeiträgeDr. Hermann Wilhelmer/Mag. Thomas Wagner/Mag. Rainer Wolfbauer WienZFR 2016/131ZFR 2016, 315 Heft 7 v. 28.7.2016

In die Debatte zur steuerlichen Behandlung der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung ist neuer Schwung gekommen. Lachmayer/Sadlo11 Lachmayer/Sadlo, D&O-Versicherungen und ihre steuerliche Behandlung, RWZ 11/2015, 352 ff. sowie Wenger/Adrian22 Wenger/Adrian, D&O-Versicherungen aus gesellschaftsrechtlicher Sicht, RWZ 11/2015, 358 ff. haben sich jüngst für den Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung ausgesprochen. Die Autoren dieses Beitrages teilen diese Meinung nicht. Mit dem Beitrag soll aus Sicht der Versicherungspraxis Stellung genommen werden. Letztlich ist es (auch aus Compliance-Gründen) keine nebensächliche Frage, ob Manager für von Unternehmen bezahlte D&O-Prämien Einkommen-/Lohnsteuer zu bezahlen haben. Der Beitrag kommt zum Schluss, dass einige der bisher diskutierten Kriterien und Argumente, anhand derer die Frage nach dem Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Prämie behandelt wird, nicht sachgerecht sind. Entscheidend für die Steuerfrage ist, ob es sich um Versicherungslösungen handelt, die zur Absicherung beruflicher Risiken dienen, oder aber um Versicherungslösungen, die Vorsorge für private Risiken betreffen.

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