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Neuigkeiten zur Regulierung der Ratingbranche

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Mag. Johannes Peter BurgstallerZFR 2016/286ZFR 2016, 618 Heft 12 v. 22.12.2016

Beginnend mit 31. 12. 2013 erlegt Art 39b CRA III11VO (EU) 462/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. 5. 2013 zur Änderung der VO (EG) 1060/2009 über Ratingagenturen, ABl L 2013/146, 1 (CRA III). der Europäischen Kommission (fortan: Kommission) jährliche Berichtspflichten zum Markt für Risikobewertungen durch Ratingagenturen auf. Gegenstand der Berichte an das Europäische Parlament sind die Verringerung des Rückgriffs der Marktteilnehmer auf externe Ratings, eine Steigerung des Wettbewerbs am Markt für Risikobewertungen sowie die mögliche Einrichtung einer Europäischen Ratingstelle für Länderratings. Die aufgezählten Berichtspflichten wurden nunmehr mit einem Sammelbericht22Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 19. 10. 2016 über Alternativen zu externen Ratings, die Situation am Ratingmarkt, Wettbewerb und Unternehmensführung in der Ratingbranche, die Situation am Markt für Ratings strukturierter Finanzinstrumente und die Realisierbarkeit einer Europäischen Ratingagentur, COM(2016) 664 final. vom 19. 10. 2016 erfüllt.

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