Beginnend mit 31. 12. 2013 erlegt Art 39b CRA III1 der Europäischen Kommission (fortan: Kommission) jährliche Berichtspflichten zum Markt für Risikobewertungen durch Ratingagenturen auf. Gegenstand der Berichte an das Europäische Parlament sind die Verringerung des Rückgriffs der Marktteilnehmer auf externe Ratings, eine Steigerung des Wettbewerbs am Markt für Risikobewertungen sowie die mögliche Einrichtung einer Europäischen Ratingstelle für Länderratings. Die aufgezählten Berichtspflichten wurden nunmehr mit einem Sammelbericht2 vom 19. 10. 2016 erfüllt.