ABGB: § 914
Leitsatz (der Redaktion)
Vereinbaren die Parteien einen gleitenden Pensionsübergang und kommt es in der Folge zur Erhöhung des gesetzlichen Pensionsanfallsalters, ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu prüfen, welche Lösung redliche und vernünftige Parteien getroffen hätten. Ausgehend vom Vertragszweck ist dies im vorliegenden Fall eine Fortdauer des Dienstverhältnisses bis zu dem nach der Gesetzesänderung frühestmöglichen Pensionstermin.