Leitsatz (der Redaktion)
Kommt ein versichertes Fahrzeug unfallbedingt zum Stillstand und verletzt sich dessen Lenker beim Aussteigen aufgrund der mit der Endlage verbundenen besonderen Gefahrensituation, ist der Unfall "beim Lenken des versicherten Fahrzeuges" erfolgt und von der Lenkerschutzversicherung gedeckt.
OGH 25. 5. 2016, 7 Ob 37/16s