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Haftpflichtversicherung

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2016/253ZFR 2016, 545 Heft 11 v. 23.11.2016

Leitsatz (der Redaktion)

Wird im Haftungsprozess geltend gemacht, der Rechtsanwalt habe den Mandanten nicht über die Prozessaussichten bzw über die Kosten der Schiedsverfahren aufgeklärt, so wird damit ein Verstoß gegen eine Hauptpflicht des Anwalts geltend gemacht. Verlangt der Mandant das für die unzureichende Erfüllung einer Hauptpflicht geleistete Honorar zurück, so fordert er den innerhalb des Erfüllungsinteresses liegenden Vermögensschaden, wobei es sich um nicht gedeckte Erfüllungssurrogate handelt.

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