Leitsätze (der Redaktion)
Art 11 ABS sieht zugunsten beider Parteien zum Zwecke der Herbeiführung einer raschen und kostengünstigen Entscheidung ein fakultatives Schiedsgutachterverfahren iSd § 64 VersVG vor.Die nicht bedingungsgemäß (unter Missachtung der in den ABS festgelegten Verfahrensregeln) erfolgte Feststellung der Ursache und der Höhe des Schadens durch die Sachverständigen kann zur Folge haben, dass sie für die Parteien nicht bindend ist.