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Sturmschadenversicherung

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2016/249ZFR 2016, 544 Heft 11 v. 23.11.2016

Leitsatz (der Redaktion)

Was unter dem Begriff "baufällig" zu verstehen ist, wird im hier maßgeblichen Art 2.9 ASTB 2009 nicht definiert. Ein Gebäude wird allgemein dann als "baufällig" bezeichnet, wenn es sich in einem äußerst schlechten baulichen Zustand befindet, also durch geringste, atypische Anlässe vom Einsturz bedroht ist.11Hinweis auf OGH 7 Ob 274/06d.

OGH 27. 1. 2016, 7 Ob 225/15m

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