Mit 1. 1. 2015 trat das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) in Kraft, mit dem der österreichische Gesetzgeber die RL 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) umsetzte. Das BaSAG stellt der FMA als Abwicklungsbehörde ein Instrumentarium zur Verfügung, um existenzgefährdete Banken entweder zu sanieren oder abzuwickeln, mit dem Ziel, systemische Risiken hintanzuhalten. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Abwicklungsinstrument des Bail-in und der damit im Vergleich zum allgemeinen, nationalen Insolvenzrecht einhergehenden Ungleichbehandlung von Gläubigern.