Am 5. 8. 2015 wurden mehrere für Versicherungsunternehmen relevante neue Verordnungen im BGBl kundgemacht:
Versicherungsunternehmen Meldeverordnung (VU-MV), BGBl II 2015/217Gem § 248 Abs 8 letzter Satz VAG 2016 hat die FMA nähere Vorschriften über Inhalt und Gliederung der meldepflichtigen Informationen zu erlassen, die für die Überwachung der Geschäftsgebarung nach § 268 VAG 2016, für die Gruppenaufsicht und für die Führung von Versicherungsstatistiken gem § 256 VAG 2016 erforderlich sind. Die VU-MV tritt mit 1. 1. 2016 in Kraft. Meldungen zum Stichtag 31. 12. 2015 sind gemäß der bisherigen MVVU, BGBl II 2002/89 idgF, zu erstatten.