1. Vor Kurzem wurde eine DurchführungsVO (EU) 680/2014 der Kommission durch die DurchführungsVO (EU) 2015/1278 neuerlich novelliert und die Durchführungsstandards für aufsichtliche Meldungen der Institute in Bezug auf die Erläuterungen, Meldebögen und Definitionen "aktualisiert" (ABl 2015 L 205 vom 31. 7. 2015, 1).