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Vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie und neue Geldtransfer-Verordnung veröffentlicht

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2015/211ZFR 2015, 394 Heft 8 v. 7.8.2015

Die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie (2015/849/EU ),11RL (EU) 849/2015 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 5. 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der VO (EU) 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der RL 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der RL 2006/70/EG der Kommission, ABl L 2015/141, 73-117. vom Europäischen Parlament am 20. 5. 2015 in zweiter Lesung angenommen, wurde am 5. 6. 2015 im ABl veröffentlicht (in der Folge "GW-RL"). Die Mitgliedstaaten haben sie bis spätestens 26. 6. 2017 in nationales Recht umzusetzen. Zeitgleich wurde eine neue Geldtransfer-Verordnung (EU) 847/2015 22VO (EU) 847/2015 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 5. 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der VO (EU) 1781/2006 , ABl L 2015/141, 1-18. verabschiedet, die ebenfalls ab dem 26. 6. 2017 (direkt) anwendbar ist. Hauptanlass für die Novellierung war die Anpassung der europäischen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die überarbeiteten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) aus dem Jahr 2012. Der europäische Gesetzgeber nutzte dabei die Gelegenheit, eigene Akzente zu setzen. So gehen einige neue Regeln über die FATF-Empfehlungen hinaus oder betreffen typisch europäische Themen, etwa das Verhältnis von Heimatstaat und Gaststaat bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU.33Vgl BaFin, Vierte europäische Geldwäsche-Richtlinie und neue Geldtransfer-Verordnung verabschiedet, BaFin-Journal, Juni 2015, 35 f.

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