VwGG: § 30 Abs 2, § 30a Abs 3
BWG: § 27a
Leitsätze (der Redaktion)
Wurde der angefochtene Bescheid der Amtsrevisionswerberin FMA (Auftrag zur Teilnahme an einem Liquiditätsverbund gem § 27a BWG idF einer Beschwerdevorentscheidung) durch das BVwG behoben, so sind mit diesem aufhebenden Erk Rechtswirkungen verbunden, die durch die Zuerkennung der aW sisitiert werden können. Das angefochtene aufhebende Erk des BVwG ist daher einem Vollzug iSd § 30 Abs 2 VwGG zugänglich.