InvFG 1993: §§ 24 ff, § 26 Abs 2
Leitsätze (der Redaktion)
Nimmt bei einem Investmentfond der Verwalter (Manager) auch die Funktion des Verwahrers des Fondsvermögens wahr, so stellt dies einen zentral risikoerhöhenden Umstand dar, über den der Prospekt Anleger mit ausreichend klarer Deutlichkeit informieren muss.