Vor Kurzem wurde eine Novelle zur Risikomanagementverordnung Pensionskassen (RIMAV-PK) im BGBl II (2015/145, ausgegeben am 28. 5. 2015) kundgemacht.
Die Novelle wurde aufgrund der PKG-Novelle BGBl I 2014/70 bzw des RÄ-BG 2015 erforderlich. Sie dient der Sicherstellung einer einheitlichen Interpretation der Verordnung.