vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BVwG: Verstoß einer betrieblichen Vorsorgekasse gegen Bezeichnungsschutz und Verbot der Irreführung nach PKG

JudikaturBVwGBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2015/183ZFR 2015, 343 Heft 7 v. 15.7.2015

PKG: § 8 Abs 1, § 43 Abs 1 und 2, § 46 Abs 1

BWG: § 1 Abs 1 Z 21, § 94 Abs 1

Leitsätze (der Redaktion)

Eine konzessionierte betriebliche Vorsorgekasse verstößt gegen § 43 Abs 1 und 2 PKG, wenn sie in einer Presseaussendung darauf hinweist, "als beste Pensions- und Vorsorgekasse" mit einem Award ausgezeichnet worden zu sein, und somit im Geschäftsverkehr und in der Werbung die Bezeichnung "Pensionskasse" verwendet, obwohl sie keine Pensionskasse und somit nicht berechtigt ist, im Geschäftsverkehr und in der Werbung die Bezeichnung "Pensionskasse" zu verwenden. Da die Presseaussendung eine nach außen gerichtete Mitteilung der betrieblichen Vorsorgekasse darstellt, die im Geschäftsverkehr ergangen ist und der Werbung dienen kann, wurde durch die Verwendung der Bezeichnung "Pensionskasse" gegen die Vorschrift des § 43 Abs 1 PKG verstoßen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte