EU-ZustVO 1393/2007 : Art 11
Die in Deutschland von Privatpersonen erhobenen Klagen gegen Griechenland wegen des Zwangsumtauschs ihrer Staatsanleihen können nach der EU-ZustVO an den griechischen Staat zugestellt werden. Es ist nämlich nicht offenkundig, dass solche Klagen keine Zivil- oder Handelssachen sind.