Vor Kurzem wurde eine Verordnung der OeNB im BGBl (II 2015/66, ausgegeben am 30. 3. 2015) kundgemacht, mit der Korrekturwerte gem § 2 Abs 3 und § 5 Abs 2 UDRBG festgelegt werden (UDRB-KorrekturwerteV).
Vor Kurzem wurde eine Verordnung der OeNB im BGBl (II 2015/66, ausgegeben am 30. 3. 2015) kundgemacht, mit der Korrekturwerte gem § 2 Abs 3 und § 5 Abs 2 UDRBG festgelegt werden (UDRB-KorrekturwerteV).